Wie viel Zeit hat man in der Schweiz, um nachträglich Anzeige zu erstatten?
Die kurze Antwort lautet nicht « drei Monate ab Diebstahl oder Beschädigung ». Im schweizerischen Recht gibt es zwei verschiedene Uhren. Das materielle Recht steht im Strafgesetzbuch des Bundes: es gilt in allen 26 Kantonen.